Überischt der Schutzklassen von Sicherheitsschuhen
- Juli 13, 2021
- Lesezeit: 7 min
Sicherheitsschuhe sind Stiefel oder Halbschuhe, welche meist eine Zehenschutzkappe aus Stahl und eine durchtrittsichere Sohle haben. Vor allem dienen sie als Schutzbekleidung und sind Teil der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und müssen nach Vorschrift am Arbeitsplatz getragen werden. Aufgrund ihrer Unbequemlichkeit waren Sicherheitsschuhe früher eher unbeliebt und lästig. Doch wie sieht es heute aus? Was hat sich in der Welt des Sicherheitsschuhs alles getan?
Sicher darf auch gut aussehen
Der Sicherheitsschuh Ende der 70er Jahre war im wesentlichen ein Schuh, der sich durch eine „Stahlkappe“ auszeichnete. Der moderne Sicherheitsschuh ist heutzutage für den Laien auf den ersten Blick kaum von einem Freizeit-Sneaker zu unterscheiden. Leichte und innovative Materialien, attraktive Farbkombinationen und modisches Design sorgen auch bei Sicherheitsschuhen für einen sportlichen Look.
Wann muss ein Sicherheitsschuh getragen werden?
Bei der Gefährdungsermittlung muss der Arbeitgeber prüfen, ob Verletzungen im Fuß-, Bein- oder Kniebereich im Arbeitsumfeld drohen. Das kann zum Beispiel durch Ausrutschen, Einklemmen, Stoßen, das Hineintreten in Spitze Gegenstände oder durch Kontakt mit Chemikalien der Fall sein. Liegt eine entsprechende Gefahr vor, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitsschuhe mit einer entsprechenden CE-Kennzeichung bereitzustellen. Die CE-Kennzeichnung ist ein Siegel der Europäischen Gemeinschaft, das garantiert, dass geltende Sicherheits- und Qualitätsstandards bei der Herstellung eingehalten wurden.
Die verschiedenen Sicherheitsklassen
Sicherheitsschuhe werden in die Grundklasse SB und in die Oberklassen S1 bis S5 unterteilt. Die Grundklasse SB besitzt durch eine zwingende Zehenschutzkappe auch immer einen geschlossenen Zehenbereich und eine Rutschhemmung.
Schutzklasse S1
Ein Schuh der Schutzklasse S1 verfügt über eine Zehenkappe und wird als Standardsicherheitsschuh bezeichnet. Das „S“ steht für Sicherheitsklasse. Der Fersenebereich ist geschlossen und der Schuh ist antistatisch. Sicherheitsschuhe dieser Schutzklasse kommen vor allem im Großhandel, in Großküchen oder z.B. bei LKW-Fahrern vor, die leichte Schuhe benötigen und ab und zu Verladetätigkeiten ausüben.
Schutzklasse S1P
Die Schutzklasse S1P besitzt die gleichen Eigenschaften wie die Schutzklasse S1. Zusätzlich enthalten Schuhe dieser Klasse einen Durchtrittschutz. Das „P“ steht in diesem Fall für „Penetration“. der Schutz verhindert, dass sich Nägel oder spitze Gegenstände durch die Sohle bohren können. Einsatzgebiete sind beispielsweise Schreinereien.
Schutzklasse S2
In der Schutzklasse S2 müssen die Sicherheitsschuhe alle Anforderungen aus der Klasse 1 erfüllen. Zusätzlich muss er wasserundurchlässig sein und mindestens 60 Minuten alle Flüssigkeiten abweisen können. Die Schutzklasse 2 hat hingegen der Schutzklasse 1 keinen Druchtrittschutz und eignet sich für Tätigkeiten in einem feuchterem Umfeld, wie Betonarbeiten oder Arbeiten in Klär- oder Wasserwerken.
Schutzklasse S3
Diese Schutzklasse vereint die Eigenschaften der Schutzklassen S1 und S2. Sicherheitsschuhe der Klasse S3 eignen sich für harte Arbeiten auf der Baustelle, im Lagerbereich beim Umgang mit Hubwagen, Paletten, Staplern oder auch im Tiefbau.
Schutzklasse S4
Schuhe der Schutzklasse S4 haben alle Merkmale der Klassen S1 bis S3 und werden fast ausnahmslos als Stiefel geführt. Die Besonderheit von S4 Sicherheitsschuhen besteht darin, dass sie aus einem Stück bestehen müssen. Deswegen sind S4 Sicherheitsschuhe absolut wasserdicht.
Schutzklasse S5
Der Sicherheitsschuh S5 besitzt alle Eigenschaften der Schutzklasse 4 und bietet zusätzlich einen Durchtrittschutz in Form einer Zwischensohle.
Sicherheitsschuhe: Wer trägt die Kosten?
Qualitative Sicherheitsschuhe, die den verschiedenen Bedingungen standhalten, sind meist etwas hochpreisiger. Wer trägt hier die Kosten? Und wie oft stehen einem Mitarbeiter neue Arbeitsschuhe zu?
Lt. Arbeitsschutzgesetz ist es in Deutschland immer die Pflicht des Arbeitgebers zu ermitteln, ob am Arbeitsplatz das Tragen von Sicherheitsschuhen erforderlich ist und diese auch entsprechend bereitzustellen. Die Kosten hierfür werden vom Arbeitgeber übernommen. Aber auch der Arbeitnehmer ist in der Pflicht, die festgestellten Schutzmaßnahmen einzuhalten und auch vor jeder Nutzung auf eventuelle Mängel zu prüfen und diese der Geschäftsführung zu melden.
Haben Sie nun den Überblick aller Sicherheitsklassen? Gerne beraten wir Sie auch bei der richtigen Auswahl und unterstützen Sie bei der korrekte Gefährdungsermittlung.